Als Herausgeber eines Online-Branchenverzeichnisses haben wir Pflichten – und Sie haben Rechte.
Online-Verzeichnisse, die sich auf die Auflistung von Unternehmen beschränken, unterliegen einem besonderen rechtlichen Rahmen. Auch wenn es sich um öffentlich zugängliche und beruflich relevante Informationen handelt, unterliegt ihre Verarbeitung den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Rechte der betroffenen Unternehmen
Unternehmen, deren Daten in diesen Verzeichnissen erscheinen, haben verschiedene Rechte:
- Recht auf Information: Die Herausgeber müssen die betroffenen Unternehmen über die Erhebung und Veröffentlichung ihrer Daten sowie über den Zweck der Verarbeitung informieren. Diese Informationen müssen leicht zugänglich und verständlich sein.
Zweck der Verarbeitung ist einfach die Veröffentlichung eines Telefonverzeichnisses, das es Kunden ermöglicht, Öffnungszeiten, Adresse oder Telefonnummer des Unternehmens zu finden.
- Recht auf Auskunft: Jedes Unternehmen hat das Recht, vom Herausgeber eine Kopie der es betreffenden Informationen sowie deren Herkunft zu verlangen.
Alle Informationen, über die wir verfügen, stammen aus dem G.B.P. und sind vollständig auf der jeweiligen BOTTIN-Website verfügbar.
- Recht auf Berichtigung: Wenn veröffentlichte Daten falsch oder unvollständig sind, kann das Unternehmen deren Korrektur verlangen.
Sie sind hier genau richtig! Auf BOTTIN.gdn können Sie die Änderung, Ergänzung oder Löschung Ihrer Daten beantragen.
- Widerspruchsrecht: Ein Unternehmen kann der Veröffentlichung seiner Daten widersprechen, sofern sein Interesse am Schutz dieser Daten das berechtigte Interesse des Herausgebers an der Veröffentlichung überwiegt. In diesem Fall muss der Herausgeber den Antrag prüfen und gegebenenfalls begründen, warum die Daten weiterhin veröffentlicht bleiben.
Wir verpflichten uns, jeden Widerspruch gegen die Veröffentlichung Ihrer Daten innerhalb von maximal 10 Tagen zu bearbeiten.
Pflichten der Herausgeber von Online-Verzeichnissen
Die Herausgeber solcher Verzeichnisse müssen mehrere Regeln einhalten, um ihre Tätigkeit DSGVO-konform zu gestalten:
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Die Veröffentlichung beruflicher Daten kann auf dem berechtigten Interesse des Herausgebers beruhen, sofern dadurch die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
- Transparenz: Herausgeber sind verpflichtet, betroffene Unternehmen klar über die Herkunft der Daten, die Verarbeitungszwecke und die ihnen zustehenden Rechte zu informieren.
- Zweckbindung und Datenminimierung: Es dürfen nur solche Daten verarbeitet und veröffentlicht werden, die für die berufliche Identifikation und Tätigkeit unbedingt erforderlich sind.
- Verfahren zur Wahrnehmung der Rechte: Der Herausgeber muss es den betroffenen Unternehmen leicht machen, ihre Rechte wahrzunehmen, insbesondere Anträge auf Berichtigung oder Löschung der Daten.
Durch die Einhaltung dieser Grundsätze können Herausgeber von Online-Verzeichnissen offene Unternehmensdaten nutzen und gleichzeitig den Schutz der Rechte der betroffenen Unternehmen sicherstellen.
Vollständiger Text der CNIL (auf Französisch)